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Fragen

NesT ermöglicht die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen. Dabei engagiert sich die Zivilgesellschaft ideell und finanziell im Sinne des „Community Sponsorships“. Bis Ende 2025 kann über diesen Weg noch 260 Flüchtlingen eine Aufnahme ermöglicht werden. Diese Personen können zusätzlich zu den rein staatlich angebotenen Aufnahmeplätzen für Resettlement-Flüchtlinge aufgenommen werden. Flüchtlinge, die über NesT nach Deutschland kommen, durchlaufen das Resettlement-Aufnahmeverfahren und werden bereits vor der Einreise mit passenden Mentoring-Gruppen gematcht.

Hinter NesT steht ein breites Bündnis von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die Umsetzung liegt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Antirassismus (IntB) sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Von zivilgesellschaftlicher Seite unterstützen Wohlfahrtsverbände, Kirchen, NGOs sowie Stiftungen das Programm. UNHCR kommt eine entscheidende Rolle bei der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft und des Resettlement-Bedarfs zu.

Im Rahmen dieses Verfahrens besteht weder ein Vorschlagsrecht von im Aufnahmestaat (Deutschland) lebenden Personen noch ein Antragsrecht von Flüchtlingen in Erstzufluchtsländern.

Über Community Sponsorship Programme können Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Gemeinden sowie Privatpersonen die Aufnahme von Schutzsuchenden finanziell und ideell unterstützen. Diese Art der Unterstützung existiert in verschiedenen Ländern, wie beispielsweise Kanada, schon seit vielen Jahren. In Deutschland wurde 2019 das NesT-Programm ins Leben gerufen, um den Gedanken des Community Sponsorship auch hier zu stärken. Ein Ziel von NesT ist es, privates Engagement (finanziell und organisatorisch) mit dem Aufnahmeprogramm des Bundes zu verbinden, um sichere Zugangswege für Schutzsuchende auszubauen.

Für Ihr Engagement ist es nicht erforderlich, dass Sie Erfahrung im Bereich der Flüchtlingsarbeit mitbringen. Ihre Hauptaufgabe ist es, den aufgenommenen Flüchtlingen im Alltag zu helfen. Sollten gravierendere Problemlagen auftreten, berät die Zivilgesellschaftliche Kontaktstelle Sie und unterstützt Sie dabei, qualifiziertes Fachpersonal, wie Ärzt:innen und Therapeut:innen einzubeziehen oder Beratungsstellen zu finden.

Flüchtlinge, die über Neustart im Team nach Deutschland einreisen erhalten einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz und sind damit weitestgehend anerkannten Flüchtlingen (die in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen haben) gleichgestellt.

Es ist somit nicht notwendig, dass zusätzlich ein Asylantrag gestellt wird. Die Stellung eines Asylantrages hätte für diese Flüchtlinge sogar negative Folgen, da sie dadurch ihren Aufenthaltstitel verlieren könnten.

Über NesT werden Flüchtlinge aufgenommen, die Deutschland von UNHCR vorgeschlagen wurden. Ein Vorschlagsrecht der Mentor:innen aus Gründen der Familienzusammenführung ist nicht möglich.

Die Familienzusammenführung ist ein eigenständiger legaler Weg, über den man nach Deutschland kommen kann. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Aufnahme, zu welchem sich bei der zuständigen Ausländerbehörde oder Migrationsberatungsstellen informiert werden kann.

Sie werden im gesamten Prozess von der Zivilgesellschaftlichen Kontaktstelle (ZKS) begleitet und beraten.
Neben der Basisschulung bieten wir Ihnen weitere Schulungsmöglichkeiten, um Ihnen Hilfestellungen für das Mentorat an die Hand zu geben.

Die Aufbauschulungen beinhalten neben Informationen zu den Herkunftsländern der Flüchtlinge im NesT-Programm, vor allem praktische Hilfestellungen, Sensibilisierung zum Umgang mit Traumata, Grundlagen gelingender Kommunikation. Auch die Rolle als Mentor:in wird durch Übungen eines ausgewogenen Nähe- und Distanzverhältnisses oder Möglichkeiten und Grenzen der Unterstützung durchleuchtet. 

Auch die Möglichkeit, sich mit anderen Mentoring-Gruppen im NesT Programm und Flüchtlingen, die über das Programm eingereist sind zu vernetzen, bieten wir Ihnen an.

Für die Bildung einer Mentoring-Gruppe schließen sich mindestens vier Personen zusammen. So werden die Verantwortung und die Aufgaben je nach Kompetenz und zeitlicher Verfügbarkeit auf mehreren Schultern verteilt. Wenn Sie Unterstützung dabei benötigen, Mitstreiter:innen zu finden, melden Sie sich bei uns!

Die Basisschulung ist Pflicht. Sie sorgt dafür, dass Sie umfassend darüber informiert sind, was Ihr Engagement für NesT beinhaltet und gibt Ihnen die Gelegenheit, die Mitarbeitenden der Zivilgesellschaftlichen Kontaktstelle (ZKS) kennenzulernen, die Sie bei Ihrem Engagement begleiten werden.

Es besteht kein Recht der Mentoring-Gruppe auszuwählen, welche Flüchtlinge sie unterstützen möchte (und welche nicht). Der UNHCR wählt die Flüchtlinge nach den Kriterien des besonderen Schutzbedarfs aus, der für NesT vorrangig ist.

Das BAMF nimmt die Zusammenführung von Mentoring-Gruppe und Resettlement-Flüchtlingen vor. Dabei berücksichtigt das BAMF von der Mentoring-Gruppe mitgeteilte Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Möglichkeit der Aufnahme einer Einzelperson oder einer Familie, die Wohnungsgröße sowie nach Möglichkeit auch Gegebenheiten des Wohnorts oder vorhandene Sprachkenntnisse.

Sie können NesT auf vielfältige Weise unterstützen, indem Sie eine Spende leisten, Wohnraum zur Verfügung stellen oder mit Ihrer Reichweite dabei helfen, NesT bekannter zu machen.

Sie bekommen bei der Flüchtlingshilfe in Ihrer Stadt oder bei den örtlichen Kirchengemeinden Unterstützung. Außerdem können Sie sich mit Ihrer Kommune in Verbindung setzen, die gegebenenfalls Wohnraum zur Verfügung stellen kann. Zu empfehlen ist auch, sich an die jeweiligen Wohnbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften zu wenden.

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Schlagwörter

Resettlement ist ein international anerkanntes flüchtlingspolitisches Instrument. Der Begriff bedeutet Neuansiedlung. Ziel des Resettlements ist es, besonders schutzbedürftigen Menschen die legale und sichere Einreise in einen aufnahmebereiten Drittstaat zu ermöglichen. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Personen durch das Flüchtlings­hilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt sind. Zudem muss ein so genannter Resettlement-Bedarf durch UNHCR festgestellt worden sein. Das heißt, dass die Flüchtlinge weder in ihr Heimatland zurückkehren noch im derzeitigen Aufnahmestaat bleiben können. Aufgenommen werden Personen mit besonderem Schutzbedarf z. B. aufgrund von Folter- und Gewalt­erfahrung, eines medizinischen Bedarfs oder einer drohenden Inhaftierung im Erstzufluchtstaat.

Im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms wird jährlich ein Kontingent besonders schutz­bedürftiger Flüchtlinge dauerhaft in Deutsch­land aufgenommen. Rechtliche Grundlage ist § 23 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz. Bei den Resettlementverfahren arbeitet die Bundesregierung eng mit dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zusammen, die operative Umsetzung der Aufnahmeverfahren liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Aufnahme­entscheidung trifft das BAMF nach Auswahl­gesprächen vor Ort. Weitere Voraussetzung für eine Aufnahme ist neben dem Visum­verfahren ein persönliches Sicherheitsinterview. Die Flüchtlinge werden nach der Einreise für zwei Wochen in einer Erstaufnahme­einrichtung untergebracht, um das Ankommen in Deutschland, z. B. mit Hilfe von so genannten Wegweiser­kursen, zu erleichtern. Sie werden anschließend auf die Bundesländer verteilt; dort werden die langfristige Unterbringung und Integration der Menschen organisiert.

Webseite für Resettlement und humanitäre Aufnahme in Deutschland resettlement.de

Mit einem humanitären Aufnahmeprogramm können sich der Bund, aber auch einzelne Bundesländer, bereit erklären, eine bestimmte Anzahl von schutzbedürftigen Menschen aufzunehmen. Die rechtlichen Voraussetzungen für humanitäre Aufnahmeprogramme des Bundes sind in § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Danach kann das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) "zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland" anordnen, dass bestimmten Ausländern eine Aufnahme zugesagt wird. NesT ist ein zusätzliches humanitäres Aufnahmeprogramm im Rahmen des Resettlement.

Community Sponsorship ist eine weitere Form der humanitären Aufnahme. Über Community Sponsorship Programme können Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Gemeinden, Privatpersonen oder andere Entitäten die Aufnahme von Schutzsuchenden finanziell und/oder ideell unterstützen. Community Sponsorship Programme existieren in verschiedenen Ländern wie z.B. Kanada schon seit vielen Jahren. Die Ausgestaltung der Programme ist abhängig vom nationalen Kontext und der Rechtslage. Das NesT-Programm ist das erste und bislang einzige Community Sponsorship Programm im Bereich der Flüchtlingsaufnahme in Deutschland.

Webseite der Global Refugee Sponsorship Initiative

Mit Matching wird der Prozess bezeichnet, bei dem eine möglichst gute Übereinstimmung zwischen einreisenden Flüchtlingen und einer Mentoring-Gruppe im NesT-Programm hergestellt wird. Diese Zuordnung nimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor. Hierbei spielen u. a. Faktoren wie Wohnungsgröße, besonderer medizinischer Betreuungsbedarf, Angebot an Kinder­betreuungs­plätzen, Sprachkenntnisse eine Rolle.

Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge benötigen dringend eine Lebensperspektive in einem anderen Land, weil ihr Leben, ihre Freiheit, Sicherheit, Gesundheit und andere fundamentale Rechte auch im Erst­zufluchts­staat gefährdet sind. Besondere Schutzbedarfe bestehen beispielsweise bei Opfern von Folter und/oder Gewalt, Menschen mit einem medizinischen Behandlungsbedarf, Frauen und Mädchen sowie Kindern und Jugendlichen mit besonderer Risikoexposition, Personen mit recht­lichen und/oder physischen Schutz­bedürfnissen sowie Personen, denen auf absehbare Zeit keine andere dauerhafte Lösung zur Verfügung steht.

Die Hauptmentor:innen im NesT-Programm fungieren für die ZKS und das BAMF als Haupt­ansprech­personen im Antragsprozess und bei der Begleitung der Flüchtlinge. Sie sind diejenigen, die die Unterstützungserklärung gegenüber dem BAMF abgeben, mit der das Mentoring und die zugrunde­liegenden ideellen und finanziellen Pflichten verbindlich werden.

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland bedürfen Ausländer grundsätzlich eines Aufenthalts­titels. Über das NesT-Programm eingereiste Flüchtlinge erhalten eine Aufenthalts­erlaubnis nach § 23 Abs. 4 AufenthG für zunächst drei Jahre. Sie sind damit den über Resettlement eingereisten Flüchtlingen gleichgestellt. Das bedeutet für sie, dass sie kein Asylverfahren mehr durchlaufen müssen. Sie erhalten sofortigen Arbeitsmarktzugang sowie Zugang zu Sozialleistungen. Sie haben Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs und ein Anrecht auf Inanspruchnahme der Erwachsenen- und Jugendmigrationsberatung.

Der Unterstützungsplan wird zusammen mit dem Antrag von der Mentoring-Gruppe eingereicht. Hier beschreibt die Gruppe, wie und in welchem Umfang sie sich die Unterstützung innerhalb ihres Mentorings vorstellt.

Der Integrationskurs ist ein staatliches Grundangebot der sprachlichen und politischen Bildung für Flüchtlinge. Er besteht aus einem Deutschsprachkurs und einem Orientierungskurs. Er soll die Flüchtlinge dazu befähigen, möglichst ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig zu handeln. Angeboten werden verschiedene Arten von Kursen, z.B. Alphabetisierungs-, Frauen-, Eltern- oder Jugendkurse. Weitere Informationen zum Integrationskurs erhalten Sie auf der Internetseite des BAMF.

Ziel der Basisschulung ist es, interessierte Mentor:innen ausführlich über die Rahmenbedingungen und Abläufe des NesT-Programms zu informieren sowie Motivation und Erwartungen zu reflektieren. Dies soll zum einen dazu beitragen, dass Interessierte entscheiden können, ob sie sich im Rahmen des NesT-Programms engagieren möchten. Weiterhin ermöglicht die Schulung den Interessierten, offene Fragen zu klären und gibt Ihnen die Gelegenheit, die Mitarbeitenden der Zivilgesellschaftlichen Kontaktstelle (ZKS) kennenzulernen, die sie bei Ihrem Engagement begleiten werden.

Abkürzungen

NesT

Neustart im Team

ZKS

Zivilgesellschaftliche Kontaktstelle

UNHCR

Hoher Flüchtlings­kommissar der Vereinten Nationen

AufenthG

Aufenthaltsgesetz

BAMF

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

GDL

Grenzdurchgangslager

IntB

Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Antirassismus

BMI

Bundesministerium des Innern und für Heimat

NGO

Nichtregierungs­organisation

IOM

Internationale Organisation für Migration

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