Resettlement ist ein international anerkanntes flüchtlingspolitisches Instrument. Der Begriff bedeutet Neuansiedlung. Ziel des Resettlements ist es, besonders schutzbedürftigen Menschen die legale und sichere Einreise in einen aufnahmebereiten Drittstaat zu ermöglichen. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Personen durch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt sind. Zudem muss ein so genannter Resettlement-Bedarf durch UNHCR festgestellt worden sein. Das heißt, dass die Flüchtlinge weder in ihr Heimatland zurückkehren noch im derzeitigen Aufnahmestaat bleiben können. Aufgenommen werden Personen mit besonderem Schutzbedarf z. B. aufgrund von Folter- und Gewalterfahrung, eines medizinischen Bedarfs oder einer drohenden Inhaftierung im Erstzufluchtstaat.
Im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms wird jährlich ein Kontingent besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland aufgenommen. Rechtliche Grundlage ist § 23 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz. Bei den Resettlementverfahren arbeitet die Bundesregierung eng mit dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zusammen, die operative Umsetzung der Aufnahmeverfahren liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Aufnahmeentscheidung trifft das BAMF nach Auswahlgesprächen vor Ort. Weitere Voraussetzung für eine Aufnahme ist neben dem Visumverfahren ein persönliches Sicherheitsinterview. Die Flüchtlinge werden nach der Einreise für zwei Wochen in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht, um das Ankommen in Deutschland, z. B. mit Hilfe von so genannten Wegweiserkursen, zu erleichtern. Sie werden anschließend auf die Bundesländer verteilt; dort werden die langfristige Unterbringung und Integration der Menschen organisiert.
Webseite für Resettlement und humanitäre Aufnahme in Deutschland
resettlement.de